Information · Orientierung · Kanzlei-Netzwerk
Steuern zwischen
Deutschland und Japan
Verständliche Informationen für Menschen und Unternehmen mit Bezug zu beiden Ländern – und bei konkretem Beratungsbedarf die Vermittlung an eine unabhängige Kanzlei aus unserem Netzwerk.
Kanzleien in Deutschland und Japan
Inhalte auf Deutsch und Japanisch
Beratung ausschließlich durch Befugte
Deutschland ↔ Japan
Für wen das Netzwerk gedacht ist
Grenzüberschreitende Steuerfragen beginnen oft mit derselben Unsicherheit: Welches Land, welches Thema und welche Kanzlei ist zuständig?
Privatpersonen
Deutsche in Japan
Zum Beispiel bei Ansässigkeit, Einkommen, Quellensteuer, Selbstständigkeit oder der steuerlichen Einordnung eines Umzugs.
Privatpersonen
Japaner in Deutschland
Für verständliche Orientierung zu deutschen Pflichten und die Weiterleitung an eine Kanzlei mit passender Sprach- und Fachkompetenz.
Geschäftlich
Unternehmen
Bei Niederlassung, Entsendung, Vergütungen, Umsatzsteuer oder anderen Sachverhalten mit geschäftlichem Bezug zu beiden Ländern.
Vom ersten Kontakt bis zur Kanzlei
So funktioniert die Vermittlung
- Du beschreibst den Rahmen: Land, Sprache, Person oder Unternehmen und das grobe Themengebiet.
- Wir ordnen die Anfrage ein: ohne individuelle steuerliche Prüfung oder Empfehlung.
- Du entscheidest über die Weitergabe: Kontaktdaten werden nur mit deiner Einwilligung an eine passende unabhängige Kanzlei übermittelt.
- Die Kanzlei übernimmt: Prüfung, Mandatsannahme, Beratung und Vergütung werden ausschließlich direkt zwischen dir und der Kanzlei vereinbart.
Sensei Tomaso ist keine Steuerkanzlei und erteilt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.
Wissen mit Quellen und Prüfstatus
Ratgeber Deutschland–Japan
Hier entstehen aktuelle Beiträge zu DBA, Quellensteuer, Umsatzsteuer beziehungsweise Consumption Tax, Ansässigkeit und grenzüberschreitenden Unternehmensfragen. Fachbeiträge nennen ihren Informationsstand, die offiziellen Quellen und die fachlich prüfende Person.
Direkt nutzbares Werkzeug
Importkosten vor dem Kauf einschätzen
Du bestellst Waren aus Japan? Mit dem Zoll-Japan-Rechner kannst du Einfuhrumsatzsteuer und mögliche Zollkosten vor dem Kauf grob einschätzen. Für individuelle Steuerfragen vermitteln wir auf Anfrage an eine passende unabhängige Kanzlei.
Zwei Sprachen, zwei Suchperspektiven
Deutsch und Japanisch – für unterschiedliche Perspektiven
Die japanischen Inhalte werden nicht lediglich Satz für Satz übersetzt. Sie sollen Sprache, Suchintention, Behördenwege und typische Fragen der jeweiligen Zielgruppe berücksichtigen. Zusammengehörige Sprachversionen werden technisch miteinander verknüpft.
Unverbindlicher Erstkontakt
Eine Kanzlei aus dem Netzwerk anfragen
Schreib kurz, ob es um Deutschland, Japan oder beide Länder geht, welche Sprache du bevorzugst und welches grobe Themengebiet betroffen ist.
Bitte sende beim ersten Kontakt keine Steuer-ID, Steuerbescheide oder vertraulichen Unterlagen. Vor einer Weitergabe an eine Kanzlei holen wir deine ausdrückliche Einwilligung ein.